Datenschutz im Gemeindebrief Einschränkungen bei Geburtstagen
Unser Gemeindebrief dient der Information von Gemeindegliedern über das gemeindliche Leben. Dabei werden auch häufig personenbezogene Daten veröffentlicht, die dem Datenschutzgesetz (DSG) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterliegen.
Daten über Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung) können im Gemeindebrief veröffentlicht werden. Geburtstage jedoch dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Person veröffentlicht werden.
Dazu gibt es eine Einwilligungserklärung, welche die betroffenen Personen (Gemeindeglieder ab 70) unterschreiben und im Pfarramt abgeben müssen, wenn sie ihren Geburtstag im Gemeindebrief veröffentlicht haben wollen.
Liegt uns diese Einwilligung nicht vor, werden Name und Geburtstag nicht veröffentlicht.
Ausfüllen und bitte Unterschrift nicht vergessen, dann ab damit ins Pfarramt Epfenbach.
Einwilligungserklärung.odt
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